Gebrauchs- und Warnhinweise
Wichtig: Gebrauchs- und Montageanleitung sorgfältig lesen und für spätere Bezugnahme aufbewahren
Bitte bedienen Sie die Funktionen des Sofas NUR wie in der Bedienungsanleitung skizziert
Quetschgefahr! bei Fehlanwendung: achten Sie darauf, daß beim Öffnen/Schliessen/Anwenden der Funktionen niemand seitlich in den Scherenbeschlag greift (insbesondere Kinder)
Je nach Armteilausführung kann es nötig sein, das aufliegende Kissen vor Bedienung der Funktion hoch zu klappen
Rückenteilverstellung: Hinweis zur Bedienung
- Die Bedienung erfolgt ausschliesslich im Sitzen
- Zwischenräume und Spalten sind bei Bedienung freizuhalten, dies ist vor jeder Bedienung zu prüfen
- Zur Wahrung der einwandfreien Funktion wird die ordnungsgemäße Montage und der bestimmungsgemäße Gebrauch vorausgesetzt.
- den Sitzvorzug nicht vorne am Rand belasten
- klappare Armlehnen dürfen nicht mit mehr als 30kg belastet werden - Je nach Armteilausführung kann es nötig sein, das aufliegende Kissen vor Bedienung der Funktion hoch zu klappen (s. Skizze)
- Der Longchair ist mit einem kabelgebundenen Handschalter zur Steuerung der Funktion ausgerüstet.
- In Abhängigkeit zu einer Modellabhängigen motorischen Kopfteilverstellung ist der Handschalter mit einem (Sitz / Rücken) oder zwei Tastern (Kopfteil separat steuerbar) ausgestattet
Sicherheitshinweise zu Candy Sofas mit motorischen Elementen:
- Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren sowie von Personen mit reduzierten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und/oder Wissen benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt werden oder bezüglich des sicheren Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstanden haben.
- Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
- Reinigung und Benutzer-Wartung dürfen nicht durch Kinder durchgeführt werden, es sei denn, sie sind 8 Jahre und beaufsichtigt.
- Kinder jünger als 8 Jahre sind von der Bedienung des Gerätes und der Funktionen und von diesen fernzuhalten.
- Dieses Funktionsmöbel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen.
- Das Gerät wird nach dem aktuellen Stand der Technik und aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften gefertigt.
- Trotzdem können von der Verstellung Gefahren ausgehen, wenn die Funktion unsachgemäß und nicht dem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt wird oder wenn Sicherheitshinweise keine Beachtung finden.
- Bei motorisch betriebenen Polstermöbeln bitte die Zuleitung ohne Stolpergefahr verlegen, die Zuleitung ist nicht überfahrfest, mechanische Belastungen sowie Zug sind zu vermeiden.
- Vor jeder Inbetriebnahme hat sich der Benutzer davon zu überzeugen, dass die Leitungen nicht beschädigt sind und die Steckverbindungen fest sitzen.
- Bei der Benutzung ist darauf zu achten, dass sich keine Personen und Haustiere in der unmittelbaren Umgebung des Polstermöbels aufhalten und vor und hinter dem Polstermöbel genügend Freiraum ist.
- Verwenden Sie die Funktion nicht, wenn sie nicht einwandfrei funktioniert oder Beschädigungen am Polstermöbel oder Leitungen festgestellt wurden.
- Die ausgefahrene Fußstütze und das abgesenkte Rückenteil/Kopfteil dürfen nicht zweckentfremdet und durch andere als die vorgesehene Benutzung durch eine Person übermäßig belastet werden, weil die Mechanik beschädigt werden kann und das Polstermöbel eventuell die Standfestigkeit verliert.
- Bei motorischen Polstermöbeln ist jede Art von Überlastung und Blockade der Bewegungen zu vermeiden.
- Die Polstermöbel nicht im Freien und feuchten Räumen benutzen.
- Während der Verstellung nicht unter die Sitzfläche, Beinauflage oder Kopfteilbeschläge fassen (Quetschgefahr)!
- Der zulässige Temperaturbereich für die Funktion beträgt von +10° bis +35° Celsius.
Die motorischen Funktionen dürfen nur begrenzte Zeit im Dauerbetrieb verstellt werden, sonst besteht die Gefahr der Überhitzung:
- Elemente mit motorischer Verstellung sind mit verdeckten Schaltsensoren gearbeitet. Die Sensoren befinden sich seitlich am Sitzkissen.
- Bei einem Dauerbetrieb der motorischen Verstellung von maximal 2 min muss eine Abkühlzeit von 18 min eingehalten werden, um eine Überhitzung des motorischen Antriebsystems zu vermeiden.
- Der Trafo hat einen Überhitzungsschutz, der sich selbsttätig nach Abkühlung zurückstellt.
- Der Trafo kann bei hoher Belastung der Motoren warm werden. Deshalb muss der Trafo für die notwendige Abkühlung immer frei stehen und darf nicht abgedeckt werden.
- Die motorisch angetriebenen Polstermöbel dürfen nicht in einer Umgebung betrieben werden, in der mit dem Auftreten von entzündlichen oder explosiven Gasen zu rechnen ist.
- Arbeiten an dem Polstermöbel dürfen nur von einem speziell benannten Servicepersonal ausgeführt werden.
- Versuchen Sie auf keinen Fall, selber Reparaturarbeiten durchzuführen.
- Die Betriebsanleitung bitte griffbereit aufbewahren.
Wir möchten Sie zu Ihrem persönlichen Schutz darauf hinweisen, dass bei dem Betrieb von Fremdprodukten mit von uns geprüften Netzteilen mögliche Risiken durch die Fremdprodukte für Sie entstehen könnten, die für uns weder vorhersehbar noch zu beurteilen sind und für die wir keine Haftung übernehmen.
Unsere Möbel sind ausschließlich mit unseren Netzteilen zu betreiben.
Stillsetzen im Notfall:
- Das Stillsetzen im Notfall ist vorgesehen durch Ziehen des Netzsteckers, oder der Entnahme eines optional verbauten AKKU !
- Der Netzstecker (AKKU) muss daher im Betrieb jederzeit zugänglich sein, um ihn im Notfall schnell vom Netz trennen zu können.
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Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten.
Die wichtigsten sind hier zusammengestellt:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammelund
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte
einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues
gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten
Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“,
„Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-
Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass
das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.